NATURE WÄSCHE · VERTRAGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 22.10.2026 · Fassung 2026-10-22-v5
Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrung und Musterformular · Vertrag widerrufen
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner: Dina Handels- und Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Geschäftsbezeichnung: Nature Wäsche. Ladungsfähige Geschäftsanschrift: Im Alten Dorfe 33, 22359 Hamburg. Sitz: Hamburg. Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRA 120537. Persönlich haftende Gesellschafterin: Dina 24 Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Sitz Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 142492; vertreten durch die Geschäftsführerin Fateme Jaferzade. Kontakt: info@naturewaesche.de. Die jeweils beauftragte Annahmestelle wird im Auftrag bezeichnet. Für über diese Website erteilte Aufträge aller auswählbaren Standorte, einschließlich Bergedorf, ist die vorgenannte Dina-Gesellschaft Vertragspartner und Rechnungsaussteller. Artikel und vereinbarte Lieferleistungen erscheinen auf einer Kundenrechnung. Die Ausführung und Betreuung am Standort Bergedorf kann durch Mohammad Reza Sadeghi als beauftragten Betrieb erfolgen. Interne Vergütungsvereinbarungen verändern den mit dem Kunden vereinbarten Gesamtpreis nicht. Für unmittelbar und unabhängig beim Betreiber in Bergedorf erteilte Ladenaufträge ist dessen eigene Vereinbarung maßgeblich; diese AGB gelten dafür nicht automatisch.
Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über Textilreinigung, Wäschepflege, Gardinen- und Teppichpflege sowie Änderungen und Reparaturen. Für gewerbliche Hotel- oder Großkunden werden die Bedingungen gesondert abgestimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
2. Auftrag und Vertragsschluss
Bei der Annahme halten wir die übergebenen Artikel, die beauftragten Leistungen und gegebenenfalls erkennbare Besonderheiten fest. Die Annahme erfolgt nur für Leistungen, die wir nach der erforderlichen Prüfung übernehmen können. Bitte prüfen Sie den Annahmebeleg und teilen Sie erkennbare Abweichungen möglichst zeitnah mit; daraus entsteht keine Ausschlussfrist.
Eine Anfrage über die Homepage, per E-Mail oder WhatsApp dient zunächst der Abstimmung und ist noch kein verbindlicher Reinigungsauftrag. Eine technische Eingangsbestätigung oder die Bestätigung der E-Mail-Adresse ersetzt unsere Auftragsannahme nicht. Der Vertrag kommt nach Klärung von Leistung, Preis und erforderlichen Zusatzvereinbarungen durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung oder die Annahme in der Filiale zustande.
3. Leistung, Preise und Zusatzarbeiten
Maßgeblich sind die vereinbarte Leistung und der vor Vertragsschluss mitgeteilte Endpreis einschließlich anfallender Umsatzsteuer. Bei Abrechnung nach Gewicht, Fläche oder Zeit werden Abrechnungsgrundlage und Preis vorab erläutert. Bei noch offenen Preisen erfolgt zunächst ein Angebot.
Der Kunde kann den vereinbarten Rechnungsbetrag sofort bezahlen. Eine Zahlung bei Abgabe der Textilien kann vorab vereinbart werden. Andernfalls ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Abholung der gereinigten Textilien beziehungsweise bei deren Rücklieferung und Übergabe fällig. Die verfügbaren Zahlungswege werden vor der Beauftragung vereinbart.
Imprägnierungen, Reparaturen, besondere Fleckenbehandlungen und sonstige kostenpflichtige Zusatzleistungen erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung zu Leistung und Preis. Bei einer Imprägnierung wird der Zusatzpreis je vereinbartem Kleidungsstück oder Paar gesondert ausgewiesen. Zusätzliche Arbeiten, deren Kosten nicht vereinbart wurden, stimmen wir vor Ausführung ab.
4. Informationen bei der Abgabe
Bitte leeren Sie Taschen und nennen Sie bekannte Vorschäden, Fleckenursachen, frühere Eigenbehandlungen, Materialbesonderheiten sowie Ihnen bekannte Fehler der Pflegekennzeichnung. Besonders wertvolle Stücke und Stücke mit einem Wert über 500 € sollen vor der Bearbeitung ausdrücklich angesprochen werden. Diese Wertangabe dient der Abstimmung von Behandlung und möglicher Absicherung; sie begrenzt unsere Haftung nicht. Bitte entfernen Sie insbesondere Bargeld, Schmuck, Stifte, Kosmetikartikel, Papier und sonstige lose Gegenstände. Verbliebene Gegenstände führen nicht automatisch zu einer Haftung des Kunden. Ersatzansprüche wegen dadurch verursachter Schäden richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere Verantwortlichkeit, Ursächlichkeit und einem gegebenenfalls zu berücksichtigenden Mitverschulden.
5. Fachgerechte Prüfung und geeignete Behandlung
Wir behandeln die Textilien mit der vertraglich geschuldeten fachlichen Sorgfalt. Bei der Verfahrenswahl berücksichtigen wir Pflegekennzeichnung, Material, Verarbeitung und erkennbare Besonderheiten. Erlaubt die Kennzeichnung mehrere geeignete Verfahren, wählen wir das für den vereinbarten Zweck und die Verschmutzung fachlich geeignete Verfahren. Hinweise auf eine fehlerhafte Kennzeichnung prüfen wir vor der Behandlung. Eine falsche Herstellerangabe entbindet uns nicht von unseren eigenen Prüf- und Sorgfaltspflichten. Nicht jeder Fleck oder Geruch lässt sich vollständig beseitigen. Erkennbare Grenzen der erreichbaren Leistung oder besondere Risiken besprechen wir vor der Beauftragung.
Beauftragen wir einen anderen Fachbetrieb zur Erfüllung unseres Reinigungs- oder Änderungsauftrags, bleiben wir Ihr Vertragspartner; unsere gesetzliche Verantwortung für eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt bestehen. Eine bloße Vermittlung eines eigenständigen Vertrags mit einem anderen Betrieb liegt nur vor, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich und transparent vereinbart und der andere Vertragspartner benannt wird.
6. Fehlende, entfernte oder unklare Pflegeetiketten
Fehlt ein Pflegeetikett, wurde es entfernt oder ist es unleserlich beziehungsweise widersprüchlich, prüfen wir die möglichen Behandlungsverfahren anhand der verfügbaren Informationen. Ist eine ausreichende Beurteilung nicht möglich, setzen wir die Bearbeitung bis zur Klärung aus oder lehnen den Auftrag ab.
Eine besondere Behandlung bei unklarer Kennzeichnung oder eine Behandlung entgegen einem Pflegeverbot erfolgt nicht allein aufgrund der Abgabe des Artikels. Soweit eine fachlich vertretbare Sonderbehandlung angeboten werden kann, werden das konkrete Verfahren, seine Grenzen, die erkennbaren Risiken und der Preis vorab gesondert besprochen und vereinbart. Eine beschädigungsfreie Behandlung wird dabei nicht pauschal zugesichert. Die Zustimmung ist kein allgemeiner Verzicht auf gesetzliche Ansprüche.
7. Knöpfe, Reißverschlüsse und empfindliche Besätze
Besondere Risiken können bei Knöpfen, Druckknöpfen, Reißverschlusszähnen und -schiebern, Metallteilen, Glas- oder Kunststoffteilen, Perlen, Pailletten, Strass, Schmucksteinen, Applikationen, Beschichtungen und Verklebungen bestehen. Sie können beispielsweise auf Wärme, Feuchtigkeit oder das zulässige Reinigungsmedium empfindlicher reagieren als der übrige Stoff.
Erkennbare Risiken sprechen wir an. Das Abnehmen, Abdecken oder anderweitige Sichern empfindlicher Teile sowie zusätzliche Näharbeiten stimmen wir vorab ab. Kostenpflichtige Schutz- oder Änderungsarbeiten benötigen eine gesonderte Beauftragung. Ist kein geeignetes Schutzverfahren möglich, bearbeiten wir den Artikel nicht ohne weitere Klärung.
Für Schäden, die ausschließlich auf verborgenen, auch bei der geschuldeten fachgerechten Prüfung nicht erkennbaren Material-, Herstellungs- oder Alterungsmängeln beruhen und die wir nicht zu vertreten haben, besteht keine Haftung. Unsere Verantwortung für eigene Prüf-, Beratungs-, Schutz- oder Behandlungsfehler bleibt bestehen. Allein das Vorhandensein empfindlicher Besätze oder das Fehlen eines Pflegeetiketts führt nicht zu einem Haftungsausschluss.
8. Gardinen, Brautkleider und besondere Materialien
Bei Gardinen und mehrlagigen oder besonders ausgestatteten Kleidern können unter anderem Einlaufen, Maß- und Formänderungen, Farbveränderungen oder eine Beeinträchtigung von Verklebungen auftreten. Solche Hinweise sind keine pauschale Freistellung von unserer Verantwortung. Soweit im Einzelfall eine risikobehaftete Sonderbehandlung vereinbart wird, dokumentieren wir die konkret besprochenen Eigenschaften und Risiken.
Bei einer Imprägnierung kann Regen auf dem geeigneten Oberstoff leichter abperlen. Sie gewährleistet keinen vollständigen Schutz vor Nässe und macht einen Artikel nicht automatisch wasserdicht. Undichte Nähte und beschädigte Membranen werden dadurch nicht repariert.
9. Beanstandungen und Nachbesserung
Bitte prüfen Sie Ihre Textilien nach der Rückgabe und melden Sie erkennbare Beanstandungen möglichst innerhalb von 14 Tagen ab Abholung oder Zustellung. Später erkennbare Mängel teilen Sie uns bitte nach ihrer Entdeckung möglichst zeitnah mit.
Die 14 Tage sind eine Bitte zur erleichterten Sachverhaltsklärung und keine Ausschluss- oder Verjährungsfrist. Eine verspätete Meldung führt nicht allein zum Verlust gesetzlicher Mängel- oder Schadensersatzansprüche. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.
Sie können eine Beanstandung persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über die angebotenen Kontaktwege melden. Bitte nennen Sie nach Möglichkeit Auftragsnummer, betroffenen Artikel und die beanstandete Veränderung. Ein fehlender Abholbeleg schließt gesetzliche Rechte nicht aus; die Zuordnung des Auftrags kann anderweitig geklärt werden.
Geben Sie uns bei einem von uns zu verantwortenden Mangel die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Prüfung und Nacherfüllung. Die dafür gesetzlich von uns zu tragenden erforderlichen Kosten übernehmen wir. Ihre weiteren gesetzlichen Rechte, insbesondere bei fehlgeschlagener Nacherfüllung, bleiben bestehen. Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit Veränderungen, die eine Prüfung unnötig erschweren; gesetzliche Rechte und Beweislastregeln werden dadurch nicht verändert. Auch ein erneutes Tragen schließt eine Beanstandung nicht automatisch aus. Soweit zumutbar, bewahren Sie den beanstandeten Artikel bis zur Prüfung unverändert auf und stimmen Sie eine weitere Behandlung zuvor mit uns ab.
9a. Unabhängige sachverständige Prüfung
Besteht nach unserer Prüfung weiterhin Uneinigkeit über Ursache, Art oder Umfang einer beanstandeten Veränderung, können beide Seiten freiwillig die Untersuchung durch einen unabhängigen, fachlich geeigneten Textilsachverständigen vereinbaren. Die Auswahl erfolgt gemeinsam; nach Möglichkeit wird ein für das betreffende Fachgebiet öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gewählt.
Vor der gemeinsamen Beauftragung werden Prüfauftrag, Untersuchungsumfang, voraussichtliche Kosten und deren vorläufige Übernahme ausdrücklich abgestimmt. Es besteht keine automatische Pflicht des Kunden, ein Gutachten zu bezahlen. Ob Gutachterkosten im Einzelfall als Schaden oder Prozesskosten erstattungsfähig sind, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen beziehungsweise einer späteren wirksamen Vereinbarung.
Das Gutachten unterstützt die sachliche Klärung und wird durch diese Bedingungen nicht als für beide Seiten verbindliche Entscheidung festgelegt. Es ersetzt kein gerichtliches Urteil. Gesetzliche Ansprüche, Beweislastregeln und der Zugang zu den zuständigen Gerichten bleiben unberührt. Eine Begutachtung ist keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen werden durch die bloße Anregung oder Beauftragung eines Privatgutachtens nicht automatisch angehalten.
10. Haftung und Ermittlung eines ersatzfähigen Schadens
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen begrenzen den Schadensersatz weder pauschal auf 500 € je Artikel noch auf ein Vielfaches des Reinigungspreises. Insbesondere werden die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht ausgeschlossen oder begrenzt.
Die Höhe eines ersatzfähigen Sachschadens wird nach den gesetzlichen Maßstäben und den Umständen des Einzelfalls ermittelt. Bei Ersatzbeschaffung sind die Kosten für einen gleichwertigen Ersatz maßgeblich; ein rechtlich gebotener Abzug „neu für alt“ ist gegebenenfalls zu berücksichtigen. Art, Qualität, Alter, Zustand und tatsächliche Nutzung des Textils können dabei eine Rolle spielen. Es erfolgt keine schematische jährliche Kürzung allein wegen des Alters. Bei reparablen Schäden sind die gesetzlich ersatzfähigen Wiederherstellungskosten und ein gegebenenfalls verbleibender Minderwert zu prüfen; bei Verlust oder nicht behebbarer Beschädigung die Kosten eines gleichwertigen Ersatzes. Ein Anspruch auf Ersatz des ursprünglichen Neupreises besteht nicht allein deshalb, weil der Artikel ursprünglich neu gekauft wurde. Weitere gesetzlich ersatzfähige Schadenspositionen bleiben unberührt.
Eine branchenübliche Zeitwerttabelle kann zur nachvollziehbaren Einschätzung von Alter, Nutzung und Erhaltungszustand herangezogen werden. Sie legt die Entschädigung nicht verbindlich fest und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Ein höherer nachgewiesener ersatzfähiger Schaden wird durch Tabellenwerte oder einen früheren Anschaffungspreis nicht automatisch ausgeschlossen.
11. Hochwertige Artikel und zusätzliche Absicherung
Bei besonders wertvollen Artikeln, insbesondere bei Werten über 500 €, klären wir vor der Bearbeitung die Behandlungsmöglichkeiten und eine gegebenenfalls verfügbare zusätzliche Absicherung. Eine Versicherung wird nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit eindeutig bezeichnetem Deckungsumfang und Preis abgeschlossen. Eine solche Zusatzabsicherung ist keine Voraussetzung für gesetzliche Ansprüche gegen uns. Kann der Auftrag nicht übernommen werden, teilen wir dies vor Bearbeitung mit.
12. Fertigstellung und Rückgabe
Die Bearbeitungszeit beträgt höchstens sieben Kalendertage ab dem vereinbarten Bearbeitungsbeginn. Sobald die Textilien fertiggestellt sind, informieren wir den Kunden über die vereinbarten Kontaktwege. Abhol- und Rücklieferungstermine werden persönlich vereinbart. Auftragsbezogene Verzögerungen teilen wir möglichst frühzeitig mit. Verbindlich zugesagte Termine und gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben unberührt. Die Rückgabe erfolgt nach Zuordnung des Auftrags an die berechtigte Person; bei verlorenem Abholbeleg kann eine geeignete andere Berechtigungsprüfung erfolgen, gegebenenfalls anhand der Kundenkarte.
Der Kunde kann seine fertiggestellten Textilien selbst in der vereinbarten Filiale abholen oder unseren vorab vereinbarten kostenpflichtigen Rücklieferservice nutzen. Wir bitten um Abholung innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Fertigmeldung. Ist dies nicht möglich, bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines anderen Termins. Ein Rücklieferungstermin wird persönlich abgestimmt.
Bitte holen Sie fertiggestellte Textilien zum vereinbarten Termin ab. Eine spätere Abholung führt nicht automatisch zu einem Eigentumsverlust oder einer Verwertung der Textilien. Bitte teilen Sie uns Hindernisse mit, wenn eine Abholung innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Termin nicht möglich ist. Nach drei Monaten entfallen unsere gesetzlichen Pflichten und Ihre Ansprüche nicht automatisch; eine Beweislastumkehr wird nicht vereinbart. Bei länger ausbleibender Abholung nehmen wir nach Möglichkeit Kontakt auf und setzen eine angemessene Frist. Eine Verwertung oder Entsorgung kommt ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach den gegebenenfalls erforderlichen Ankündigungen in Betracht. Eine automatische Spende nach einem Jahr wird nicht vereinbart. Etwaige Lager- oder Mehraufwendungen sind nur auf einer wirksamen vereinbarten oder gesetzlichen Grundlage zu ersetzen.
13. Abhol- und Lieferservice, Gardinenarbeiten
Transportkosten, Liefergebiet und gegebenenfalls ein Mindestauftragswert werden vor Vertragsschluss im konkreten Angebot ausgewiesen. Bei einer Online-Entfernungsberechnung erläutern wir, welche Filiale und welche Entfernungsmethode zugrunde liegen. Wird ein Mindestauftragswert nicht erreicht, erfolgt keine automatische Berechnung der Differenz als Zuschlag; wir stimmen das weitere Vorgehen ab.
Abnehmen und Wiederaufhängen von Gardinen sind gesonderte Arbeitsleistungen. Arbeitsumfang, Stundenpreis und voraussichtliche Kosten werden vor der Beauftragung erläutert. Besichtigungs-, Aufmaß-, Beratungs- oder Anfahrtskosten eines Vor-Ort-Termins werden nur auf Grundlage einer vorherigen gesonderten Kostenvereinbarung berechnet. Die Ablehnung eines späteren Angebots löst allein keine pauschale Ablehnungsgebühr aus. Bereits ausdrücklich beauftragte und erbrachte Leistungen bleiben nach Vereinbarung vergütungspflichtig.
14. Mehrweg-Pfandtaschen
Für jede zusätzliche Mehrweg-Pfandtasche wird das vorab ausgewiesene Pfand berechnet. Derzeit beträgt es 13 € je Tasche. Das Pfand ist kein Kaufpreis für die Reinigungsleistung. Beim Austausch einer bereits bepfandeten Nature-Wäsche-Tasche gegen eine andere fällt kein neues Pfand an; jede zusätzlich ausgegebene Tasche wird gesondert bepfandet. Bei Rückgabe ohne Austausch wird das zugehörige Pfand nach Rücknahme erstattet. Gesetzliche Rechte bei Mängeln der Tasche bleiben bestehen.
15. Online-Verträge und Verbraucherinformationen
Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Verbraucherinformationen und ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht. Die dafür erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular stehen unter https://naturewaesche.de/verbraucherinformationen zur Verfügung und werden vor Vertragsschluss bereitgestellt. Ein Online-Widerruf kann unter https://naturewaesche.de/widerruf erklärt werden. Ein gewünschter Beginn innerhalb der Widerrufsfrist wird vor Ausführung gesondert vereinbart und dokumentiert. Der bloße Beginn der Reinigung beendet das Widerrufsrecht nicht; die Voraussetzungen für ein Erlöschen bei vollständiger Leistung und für einen möglichen anteiligen Wertersatz werden in den Verbraucherinformationen erläutert. Eine Zustimmung zu diesen AGB ersetzt weder ein ausdrückliches Verlangen nach einem vorzeitigen Leistungsbeginn noch die dafür erforderliche gesonderte Information und Erklärung.
16. Schlussbestimmungen
Datenschutzhinweise werden gesondert bereitgestellt. Für diese Bedingungen wird kein ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Verbrauchern festgelegt. Gesetzliche Zuständigkeiten und zwingende Schutzvorschriften bleiben unberührt. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach dem Gesetz; an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt nicht automatisch eine für uns möglichst günstige Ersatzregelung.
Die Annahme besonderer Behandlungsrisiken wird bei Bedarf separat und auf das konkrete Textil bezogen vereinbart. Die allgemeine Zustimmung zu den AGB ersetzt diese Vereinbarung nicht.
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